Verbesserungen bei der Förderung von Wohneigentum für Familien ab 16.10.2023
Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die Förderbank KfW im Auftrag des Bundesbauministeriums die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“.
Anhebung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge
Danach wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro angehoben.
Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude
Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden.
Förderung von Familien mit Kindern und Alleinerziehende
Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Umfang der Förderung
Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
Auszug aus einer Veröffentlichung des Portals STB Web vom 26.09.2023; Einzelheiten zum Förderprogramm der KfW erhalten Sie hier.