Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): Schornsteinfegerleistungen jetzt in vollem Umfang begünstigt
13. November 2015
Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass künftig nicht nur die Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten eines Schornsteinfegers begünstigt sind, sondern – entgegen der bisherigen Praxis – auch Mess- oder Überprüfungsarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau.
Für entsprechende Arbeitskosten kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro, in Betracht.
Die Neuregelung gilt in allen noch offenen Steuerfällen.
(Vgl. BMF-Schreiben vom 10.11.2015 – IV C 4 – S 2296-b/07/0003)