Spenden und Zuwendungen zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe
9. Februar 2010
in Haiti
Die Finanzverwaltung hat Erleichterungen zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und Spenden an Erdbebenopfer in Haiti bekanntgegeben. Die Regelungen gelten vom 12.01.2010 bis zum 31.07.2010.
Danach ist z. B. für Spenden auf Sonderkonten, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege etc. eingerichtet wurden, als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking ohne betragsmäßige Begrenzung ausreichend.
Zu weiteren Erleichterungen bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen oder bei Arbeitslohnspenden siehe BMF-Schreiben vom 04.02.2010 – IV C 4 – S 2223/07/0015.
Das BMF-Schreiben vom 04.02.2010 finden Sie hier