Neue Werte für verbilligte Mahlzeiten im Betrieb ab 2009
Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 18.11.2008 (BGBl I S. 2220) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem Kalenderjahr 2009 insgesamt 210 € (bis 2008: 205 €) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
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Frühstück: 46 €
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Mittag-/Abendessen (jeweils): 82 € monatlich.
Das BMF hat hierzu zwischenzeitlich in seinem Schreiben vom 12.12.2008 – IV C 5 – S 2334/08/10005 – bekannt gegeben, dass für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber ab dem Kalenderjahr 2009 an seine Arbeitnehmer abgibt, ein Wert von 2,73 € für ein Mittag- oder Abendessen bzw. 1,53 € für ein Frühstück anzusetzen ist. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.