Neue Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009
Das Bundeskabinett hat sich am 27.01.2009 auf die Eckpunkte der Kfz-Steuer-Reform geeinigt. Nach der neuen Regelung sollen neue Autos, die ab dem 01.07.2009 erstmalig zugelassen werden, nicht mehr ausschließlich nach Hubraum, sondern auch abhängig vom Ausstoß des CO2 besteuert werden.
Folgendes ist u. a. vorgesehen:
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Für die Besteuerung nach Hubraum ist ein Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 cm³ bei Benzinern und 9,50 Euro bei Diesel-Fahrzeugen vorgesehen.
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Alle neuen Autos sollen zusätzlich zur Hubraumbesteuerung mit einem Steuersatz von 2 Euro je Gramm CO2 – sofern der Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer überschritten wird – besteuert werden. Der Grenzwert soll in den Jahren 2012 und 2013 auf 110 Gramm pro Kilometer und ab dem Jahr 2014 auf 95 Gramm pro Kilometer abgesenkt werden.
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Diesel-PKW mit Euro-6-Norm sollen in den Jahren 2011 bis 2013 eine einmalige Kfz-Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro erhalten.
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Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.07.2009 sollen grundsätzlich bis zum 31.12.2012 weiter nach dem derzeit geltendem Kfz-Steuerrecht besteuert werden. Ab 2013 sollen sie in die Neuregelung einbezogen werden.