Neubau-Förderprogramm für Familien (WEF) ab 01.06.2023
Am 1. Juni 2023 ist das Programm „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) gestartet. Es unterstützt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei, ein eigenes Haus zu bauen und gleichzeitig etwas für die Altersvorsorge zu machen. Familien mit einem Jahreseinkommen in Höhe von maximal 60.000 Euro erhalten zinsverbilligte Kredite.
Warum gibt es das Förderprogramm WEF?
Für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden durch die steigenden Baukosten und Bauzinsen schwierig umzusetzen. Das Förderprogramm schafft eine gezielte Entlastung bei den Baukosten.
Anspruchsberechtigte Familien können durch das Programm zinsverbilligte Darlehen bei ihrer Hausbank erhalten. Das neue Förderprogramm entlastet so Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum.
2023 stellt der Bund anspruchsberechtigten Familien dafür bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, welche für die zehnjährige Zinsverbilligung eingesetzt werden.
Wer erhält die neue Förderung?
Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt. Voraussetzung: Die Familie wird selbst in dem Eigentum wohnen, verfügt nicht über anderes Wohneigentum und hat kein Baukindergeld erhalten.
Wie hoch ist die neue Förderung?
Der Zinssatz des KfW-Darlehens liegt zum Programmstart bei 1,25 Prozent effektivem Jahreszins für einen Kredit mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung, Anpassungen sind im Programmverlauf möglich.
Damit liegt der Zinssatz für WEF rund drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen und ist zudem unabhängig von der Bonität der einzelnen Kundinnen und Kunden (Stand 1. Juni 2023).
Kredithöchstbeträge
- für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro - für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro
3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro
ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro
Das maximal zu erreichende Kreditvolumen beträgt 240.000 Euro.
Welche baulichen Kriterien muss man erfüllen, um die Förderung zu beantragen?
Förderfähige Neubauten müssen als Mindeststandard den Effizienzhaus 40 (EH 40) erfüllen und darüber hinaus nachweisen, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten wird. Um eine höhere Förderstufe zu erreichen, ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich. Folgende Stufen werden gefördert:
- Klimafreundliches Wohngebäude
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn das Wohneigentum im Standard Effizienzhaus 40 errichtet wird und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllt. Die Wärmeerzeugung darf dabei nicht auf Basis fossiler Energie oder Biomasse erfolgen. Über weitere Einzelheiten zu den technischen Mindestanforderungen informiert das KfW-Merkblatt. - Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) bestätigt.
Wie funktioniert die Förderung?
- Energieeffizienz-Expertinnen und -experten einbinden
Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte oder eine Expertin einzubinden. Sie prüfen die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude. - Kredit beantragen und erhalten
Der Kredit wird vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner beantragt und der Kreditvertrag geschlossen. - Vorhaben durchführen und nachweisen
Nach Erhalt der Zusage kann begonnen werden. Der Energieeffizienz-Experte oder die Expertin prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“, die dann umgehend beim Finanzierungspartner einzureichen ist.
Das neue Förderprogramm des BMWSB entlastet somit Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Durch die zinsverbilligten Kredite sind Ersparnisse bis zu 30.000 Euro (Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses) gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich. Es schafft damit eine gezielte Entlastung bei den Baukosten.
(Auszug aus einer aktuellen Veröffentlichung der Bundesregierung vom 01.06.2023)