Kabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung


Das Bundeskabinett stimmte am 22.04.2009 dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) zu.

Mit dem Gesetz soll die Umsetzung der von der OECD (Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung) entwickelten Standards zu Transparenz und umfassendem Auskunftsaustausch in Steuersachen gefördert und die Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden bei Geschäftsbeziehungen (auch zu Finanzinstituten) in unkooperativen Staaten verbessert werden.

Auf diese Weise werden Steuerflucht und Steuerhinterziehung erschwert.

Die Bundesregierung soll die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Folgendes vorsieht:

Wer Geschäftsbeziehungen zu einem Staat unterhält, der den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch nicht einhält, muss künftig erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden erfüllen. Tut er dies nicht, können ihm z. B. der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrag- oder Abzugsteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden versagt bleiben.

Allgemein gilt: Je mehr ein anderer Staat kooperiert und für die Besteuerung notwendige Auskünfte erteilt, umso weniger Nachweise muss der betroffene Bürger selber erbringen. Besteht mit dem jeweiligen Staat oder Gebiet ein Abkommen, das die Übermittlung nach dem Standard gewährleistet oder ist sonst die Auskunftsübermittlung sichergestellt, entstehen insoweit keine besonderen Mitwirkungs- oder Nachweispflichten für den Einzelnen.

(Auszug aus einer Information des Bundesfinanzministeriums vom 22.04.2009)