Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens
Mit dem vom Bundesrat am 19.12.2008 verabschiedeten Steuerbürokratieabbaugesetz sollen verschiedene Abläufe im Steuerrecht von papierbasierten Verfahren auf elektronische Verfahren umgestellt werden. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
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Standardmäßige elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen ab dem Veranlagungszeitraum 2011.
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Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.
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Erhöhung der Schwellenwerte zur Umsatzsteuer-Voranmeldung bei vierteljährlicher Abgabepflicht auf 1.000 € (vorher 512 €) bzw. auf 7.500 € (vorher 6.136 €) bei monatlicher Voranmeldung.
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Elektronische Übermittlung der jährlichen Einkommensteuererklärung ab 2011 wenn Gewinneinkünfte erzielt werden (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler). Auf Antrag kann eine Härtefallregelung greifen und auf die elektronische Übermittlung verzichtet werden. In einem solchen Fall ist der Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck beizufügen.