Geplante Steuervereinfachung belastet Berufspendler
Die geplanten Steuervereinfachungen 2011 sollen auch die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten/Betriebsausgaben neu regeln. Hier kann es zu Mehrbelastungen kommen.
Die von der Bundesregierung versprochene Entlastung der Steuerzahler kehrt sich damit ins Gegenteil. Deshalb muss der Gesetzentwurf dringend nachgebessert werden. Eine Anhebung der Entfernungspauschale ist dabei dringend geboten, fordert der Bund der Steuerzahler. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben nicht mehr eine taggenaue Günstigerprüfung, sondern nur noch eine jahresbezogene Günstigerprüfung durchgeführt wird. Nun soll nur noch jahresbezogen überprüft werden, ob die Entfernungspauschale oder die Angabe der tatsächlichen Kosten für die in Anspruch genommenen öffentlichen Verkehrsmittel für den Steuerzahler günstiger ist. Diese Regelung ist vor allem für die Finanzämter entlastend. In vielen Fällen führt sie bei den Steuerzahlern zu einer finanziellen Schlechterstellung.
Bei Arbeitnehmern, die unterjährig oder täglich mehrere Verkehrsmittel, also den PKW und öffentliche Verkehrsmittel nutzen, oder wenn sie mehrere Arbeitsplätze haben, die sie mit verschiedenen Verkehrsmitteln aufsuchen, kann die Neuregelung zu einer Steuererhöhung führen. Eine echte Steuervereinfachung, die auch zum Vorteil der Steuerzahler ist, kann nur durch eine entsprechende Anhebung der Entfernungspauschale realisiert werden. Entsprechend sollte der Referentenentwurf nachgebessert werden. Ansonsten profitiert hauptsächlich die Steuerverwaltung.
(Auszug aus Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. vom 09.01.2011 – mit Berechnungsbeispielen)
Die komplette Pressemitteilung mit Berechnungsbeispielen finden Sie hier