Freibeträge für 2014 eintragen lassen
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viel Steuern gezahlt. Ein Hauptgrund: Mögliche Freibeträge sind auf der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht vermerkt. Doch wer mehr „Netto vom Brutto“ möchte, sollte es dazu nicht kommen lassen und die Möglichkeit zur Eintragung eines Freibetrages auf der elektronischen Lohnsteuerkarte 2014 nutzen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Für das Jahr 2014 können die Freibeträge seit Oktober 2013 beim Finanzamt beantragt werden.
Berufspendler, Unterhaltszahler, Steuerzahler mit doppelter Haushaltsführung und viele andere Steuerzahler haben hohe Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler erst lange Zeit später über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, beantragt bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung. Die entsprechenden Kosten werden dann bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt und das Nettogehalt fällt entsprechend höher aus, erläutert der Bund der Steuerzahler. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt und an das zuständige Finanzamt gesandt werden.
Ein solcher Antrag setzt voraus, dass der Steuerzahler hohe Aufwendungen haben wird. Dies können z. B. hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben wie z. B. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Euro betragen. Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro übersteigen, darauf weist der Bund der Steuerzahler abschließend hin.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)