EuGH erklärt Riester-Rente teilweise für unzulässig
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil (vom 10.09.2009 Rs. C-269/07) festgestellt, dass bestimmte Regelungen im Zusammenhang mit der sog. Riester-Rente gegen Europarecht verstoßen. Danach sind folgende Vorschriften unzulässig, soweit diese
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Grenzarbeitnehmern (d. h. Arbeitnehmer, deren Einkommen nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem Wohnsitzstaat besteuert wird) und deren Ehegatten die Altersvorsorgezulage verweigern, falls sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind;
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Grenzarbeitnehmern nicht gestatten, das geförderte Kapital für die Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung zu verwenden, falls diese nicht in Deutschland belegen ist, und
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vorsehen, dass die Zulage bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland zurückzuzahlen ist.