Erhöhung des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld geplant
18. Mai 2009
Übersteigen die eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen z. B. in der Ausbildung befindlichen Kindes den sog. Jahresgrenzbetrag von zurzeit 7.680 Euro im Jahr, erhalten die Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag. Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes ist geplant, den Jahresgrenzbetrag auf das jeweilige Niveau des Grundfreibetrags (für 2009: 7.834 Euro; ab 2010: 8.004 Euro) anzuheben.
Der Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes ist allerdings noch umstritten und soll im Mai im Bundestag beraten werden. Die Verabschiedung des Gesetzes vom Bundesrat ist für Juni vorgesehen.