Entwurf eines BMF-Schreibens zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei

Registrierkassen

Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei mittels Registrierkassen gebuchten Geschäftsvorfällen mit Schreiben IV A 4 – S 0316/08/10004-05 herausgegeben.

Nähere Informationen und das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie hier.