Einkünfte von Tagesmüttern – Rechenbeispiele zur Betriebsausgabenpauschale

Alle, die als Tagesmutter oder als Tagesvater ihr Geld verdienen, müssen diese Einkünfte ab 2009 versteuern. Besteuert wird nur der Gewinn, der daraus erzielt wird. Im Rechenbeispiel wird gezeigt, wie sich die erhöhte Betriebsausgabenpauschale auswirkt und erklärt, wovon die Höhe der Pauschale abhängt.

Beispiel:

Julia T betreut als Tagesmutter drei Kinder volltags und erhält dafür 500 € pro Monat und Kind. Sie ist nicht verheiratet und hat keine weiteren Einkünfte.

Monatliche Einnahmen: (3 x 500 € =) 1.500 €

Betriebsausgabenpauschale: (3 x 300 € =) 900 €

Monatliche Einkünfte: 600 €

Einkünfte im Gesamtjahr: 7.200 €

Steuern: 0 €

Wenn Julia T verheiratet ist und von ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, werden die 7.200 € gemeinsam mit den Einkünften des Ehegatten versteuert.

Die Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit von acht Stunden und mehr pro Kind und Tag. Bei einer geringeren Betreuungszeit wird die Pauschale anteilig gekürzt.

Beispiele zur Kürzung der Betriebsausgabenpauschale:

  • Betreuungszeit 7 Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche: 262,50 €
  • Betreuungszeit 6 Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche: 225,00 €
  • Betreuungszeit 5 Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche: 187,50 €
  • Betreuungszeit 4 Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche: 150,00 €
  • Betreuungszeit 4 Stunden pro Tag, 4 Tage die Woche: 120,00 €

Die Betriebsausgabenpauschale darf nur bis zur Höhe der Betriebseinnahmen abgezogen werden.

(Auszug aus Information des BMF)