Bundestag verabschiedet Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
Durch das vom Bundestag am 22.01.2009 beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll möglichst vielen Mitarbeitern die Möglichkeit geschaffen werden, sich an ihrem Unternehmen zu beteiligen.
Es wurden u. a. folgende Punkte beschlossen:
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Der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen wie z. B. die Arbeitnehmer-Sparzulage, die in Beteiligungen angelegt werden, steigt von 18 % auf 20 %.
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Die für den Fördersatz geltenden Einkommensgrenzen werden auf 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten erhöht (bisher 17.900 bzw. 35.800 Euro).
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Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen wird von 135 Euro auf 360 Euro erhöht.
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Die Fördermöglichkeit für Mitarbeiterbeteiligungsfonds nach den §§ 90 ff. InvG ist neu. Bei diesen Fonds muss ein Rückfluss der Anlagemittel in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 60 % garantiert werden.
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Bisher bestehende Mitarbeiterbeteiligungs-Modelle nach § 19a EStG genießen Bestandsschutz und werden bis einschließlich 2015 wie bisher gefördert.
Das Gesetz soll zum 01.04.2009 in Kraft treten, hierfür ist noch die Zustimmung des Bundesrats notwendig.