Erleichterungen bei der Bilanzierung für „Kleinstgesellschaften“
Im Rahmen des MicroBilG (BGBl 2012 I S. 2751) sind Erleichterungen bei der Rechnungslegung von sog. Kleinstkapitalgesellschaften (dazu gehören insbesondere GmbHs und regelmäßig auch GmbH & Co. KGs) in Kraft getreten.
Betroffen sind Gesellschaften, die mindestens zwei der nachfolgenden Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreiten:
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Bilanzsumme 350.000 €
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Umsatzerlöse 700.000 €
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Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) 10
Für diese Gesellschaften gelten bereits für Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 folgende Erleichterungen:
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Auf die Aufstellung des Anhangs kann unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden.
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Die Gliederungstiefe der Bilanzen und GuV wird verringert.
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Statt der elektronischen Offenlegung kann die Hinterlegung der Bilanz gewählt werden; Interessenten erhalten dann nur auf Antrag und gegen Gebühr Einsicht.