Bundesrat beschließt Abmilderung der kalten Progression
Abmilderung der kalten Progression ab Januar 2016! Dem hat der Bundesrat am 10. Juli zugestimmt. Für diese dringend nötige Korrektur in der Einkommensteuer hat der Bund der Steuerzahler konsequent gekämpft – mit Erfolg. Denn ungerechte Steuererhöhungen aufgrund der kalten Progression müssen endlich der Vergangenheit angehören. Die Abmilderung der kalten Progression ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch darf es nicht bei einem Einmaleffekt bleiben.
Die 16 Landesfinanzminister haben auch der Anhebung des Grundfreibetrags – dies ist das Existenzminimum, das nicht besteuert werden darf – zugestimmt. Das ist ein notwendiger Schritt, der eigentlich schon im vergangenen Jahr hätte beschlossen werden müssen, denn das Existenzminimum ist von Verfassungs wegen frei zu stellen. Auch Alleinerziehenden wird ein um 600 Euro höherer Entlastungsbetrag zugebilligt – dafür hatte der BdSt geworben. Allerdings hat der Gesetzgeber zu langsam gearbeitet. Die Maßnahmen müssen nun rückwirkend zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden. Hätte der Gesetzgeber die Anpassungen bereits im Jahr 2014 beschlossen, wäre Bürgern und Betrieben viel Aufwand für Korrekturen erspart geblieben.
Ebenfalls wurde beschlossen:
- Der Grundfreibetrag steigt von 8.354 Euro auf 8.472 Euro.
- Der Kinderfreibetrag wird von 7.008 Euro auf 7.152 Euro angehoben.
- Für Alleinerziehende gilt ab 1. Januar 2015 ein Entlastungsbetrag von 1.908 Euro. Der Betrag ist damit um 600 Euro gestiegen. Zudem erfolgt eine Staffelung nach Kindern.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)