Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen.
Neben der bereits in 2011 wirksam werdenden Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro sind ab 2012 u. a. folgende Erleichterungen vorgesehen:
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Die Einkünfte- bzw. Bezügegrenze (bisher 8.004 Euro jährlich) für die Anerkennung volljähriger Kinder fällt vollständig weg; entscheidend für die Gewährung von Kindergeld/ Kinderfreibetrag ist nunmehr ausschließlich, dass das Kind keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgeht.
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Kinderbetreuungskosten sollen künftig unabhängig von Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung der Eltern als Sonderausgaben abgezogen werden können.
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Arbeitnehmer, die daneben lediglich nicht der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleinkünfte oder Vermietungserträge von höchstens 13.000 Euro (Ehegatten 26.000 Euro) jährlich erzielen, können künftig Einkommensteuer-Erklärungen für 2 Jahre abgeben.
Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer verabschiedet werden.