Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren

verfassungswidrig

Im Jahr 2001 ist das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren zugunsten des Halbeinkünfteverfahrens abgeschafft worden. Durch die damit zusammenhängende gesetzlich vorgeschriebene Verrechnung von nicht belasteten und belasteten Eigenkapital-Teilbeträgen konnte Körperschaftsteuerguthaben verloren gehen, wenn nicht bestimmte Ausschüttungsgestaltungen vorgenommen wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.11.2009 1 BvR 2192/05 diese Regelung für unzulässig erklärt, weil die technische Umgliederung des Eigenkapitals zu ungleichen Belastungen zwischen den Kapitalgesellschaften geführt hat.

Das Gericht fordert den Gesetzgeber auf, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2011 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen, um den Erhalt des Körperschaftsteuerguthabens zu gewährleisten. Von einer Neuregelung würden allerdings nur Steuerfälle profitieren, die noch nicht bestandskräftig sind.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier