Beitragsbemessungsgrenzen 2010
16. Dezember 2009
Nach der Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung vom 07.12.2009 (BGBl I S. 3846) gelten für das Jahr 2010 folgende Beitragsbemessungsgrenzen:
Jahr | Monat | |
Renten-/Arbeitslosenversicherung | ||
– alte Bundesländer | 66.000 € | 5.500 € |
– neue Bundesländer | 55.800 € | 4.650 € |
Kranken-/Pflegeversicherung | 45.000 € | 3.750 € |
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2010 auf 49.950 € festgesetzt. Besserverdienende können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn diese Grenze im laufenden Jahr überschritten wird und in den letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde.
Bei Arbeitnehmern, die am 31.12.2002 privat krankenversichert gewesen sind, beträgt die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2010 45.000 €.