Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (siehe Bundestags-Drucksache 16/13106) zugestimmt.
Danach können insbesondere die Regelungen zum Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug von der Erfüllung besonderer Mitwirkungs- und Nachweispflichten abhängig gemacht werden, wenn die Beteiligten oder andere Personen in einem Staat oder Gebiet ansässig sind, der keine Auskünfte nach den OECD-Standards (Art. 26 Musterabkommen OECD) erteilt oder dazu bereit ist. Entsprechendes gilt für die Steuerbefreiung von Beteiligungserträgen bei Kapitalgesellschaften gem. § 8b KStG.
Ferner wird eine Vorschrift für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen von Privatpersonen eingeführt, bei denen die Summe der positiven Überschusseinkünfte gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG (z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung) mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr beträgt.