Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig?
Wie bekannt geworden ist, zieht der BFH eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Betracht, in der es um die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundbesitzbewertung als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer geht.
Diese Grundbesitzbewertung hat das BVerfG in dem zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ergangenen Beschluss vom 07.11.2006 1 BvL 10/02 in umfassender Weise als verfassungswidrig beanstandet. Es hat insbesondere festgestellt, dass die Grundbesitzwerte für bebaute Grundstücke zwischen weniger als 20 % und über 100 % des gemeinen Werts liegen und somit eine so große Streubreite aufweisen, dass der Bewertung Zufälliges und Willkürliches anhaftet, ohne dass dies als Folge einer zulässigen Typisierung verfassungsrechtlich hinnehmbar ist.
Der Gesetzgeber hat im Hinblick auf diese Entscheidung durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 lediglich die Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungs-teuer neu geregelt. Für die Grunderwerbsteuer hat er es demgegenüber bei den bisherigen, vom BVerfG beanstandeten Bewertungsvorschriften belassen. Der BFH hat zunächst mit Beschluss vom 27.05.2009 das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um sich zu dieser Problematik zu äußern.
(Siehe BFH-Pressemitteilung vom 15.07.2009)