Abgeltungsteuer: Neues Musterverfahren zur Einschränkung des
Werbungskostenabzugs
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein Musterverfahren gegen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs bei der Abgeltungsteuer. Das Verfahren ist nunmehr beim Finanzgericht Münster unter dem Aktenzeichen 6 K 607/11 F anhängig.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Vielmehr werden die Werbungskosten mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Person (1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren) pauschal abgegolten.
Betroffene Steuerzahler können sich nunmehr auf das neue Verfahren beim FG Münster berufen. Ob die Finanzverwaltung Einsprüche mit Hinweis auf dieses neue Verfahren ruhen lässt, ist jedoch noch ungewiss. Ein Anspruch auf Zwangsruhe besteht nämlich erst, wenn das Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Betroffene Steuerzahler sollten dennoch – unter Angabe des neuen Aktenzeichens – versuchen, das Ruhen ihres Einspruchsverfahrens zu erreichen.
(Auszug aus Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. vom 03.03.2011)