Steuerreformvorschläge der FDP
-
Einführung eines Bürgergeldes, in dem die steuerfinanzierten Sozialleistungen (z. B. das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die Sozialhilfe etc.) zusammengefasst werden. Für einen Alleinstehenden ohne Kinder und ohne Einkommen soll das Bürgergeld 662 Euro im Monat betragen.
-
Erhöhung der Grenze für sog. Minijobs von 400 Euro auf 600 Euro; Schaffung von „Midijobs“ zwischen 600 Euro und 1.000 Euro.
-
Jeder Bürger – ob Erwachsener oder Kind – erhält einen Grundfreibetrag von 8.000 Euro. Der Grundfreibetrag soll alle 2 Jahre überprüft und ggf. angepasst werden.
-
Neuer Einkommensteuer-Tarif: Für Einkommen bis 20.000 Euro gilt ein Steuersatz von 10 %, für Einkommen zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro ein Steuersatz von 25 %, darüber ein Satz von 35 %.
-
Das Kindergeld soll auf 200 Euro pro Kind und Monat angehoben werden. Kinderbetreuungskosten und Pflegekosten sollen bis zu 12.000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden dürfen.
-
Für Unternehmen gleich welcher Rechtsform soll ein Zwei-Stufen-Tarif von 10 % und 25 % gelten. Die Körperschaftsteuer wird auf 25 % angehoben. Die Gewerbesteuer wird durch ein Konzept der Kommunalfinanzierung ersetzt. Die GmbH wird auf Antrag wie eine Personengesellschaft besteuert. Zinsschranke und Thesaurierungsrücklage werden abgeschafft.
-
Die degressive Abschreibung soll wieder eingeführt und die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro angehoben werden.
-
Das geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz soll aufgehoben und die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen werden.
(Quelle: Beschlüsse der FDP-Bundesparteitage vom 15. – 17.06.2007 und vom 31.05. – 01.06.2008)