Hinzurechnung steuerfreier Einkünfte nach Halbeinkünfteverfahren für
15. September 2009
Kirchensteuerzwecke nicht verfassungswidrig
Der BFH hat mit Urteil vom 01.07.2009 I R 76/08 entschieden, dass die Hinzurechnung steuerfreier Halbeinkünfte (z. B. Dividenden oder Veräußerungsgewinne aus Kapitalbeteiligungen) gem. § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt. Nach Auffassung des Gerichts ist der Gesetzgeber auch nicht verpflichtet, eine Möglichkeit der Verrechnung des Hinzurechnungsbetrages mit noch nicht genutzten Verlustvorträgen zu schaffen.