Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet
Der Bundestag hat am 28.11.2008 das Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet.
Im Vergleich zum Entwurf des Gesetzes haben sich zwei wichtige Änderungen ergeben:
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Die Abzugsmöglichkeit von Schulgeldzahlungen wurde auf (Privat-)Schulen im EU-/ EWR-Raum erweitert. Wie bisher sind 30 % der Entgelte (ohne Unterkunft, Betreuung und Verpflegung) abzugsfähig, allerdings – und das ist neu – begrenzt auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro jährlich. Damit sind Schulgeldzahlungen bis zu einer Höhe von 16.666 Euro erforderlich, um den Höchstbetrag auszuschöpfen. Die Regelungen gelten bereits ab 2008.
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Nicht umgesetzt wurde die Beschränkung des Vorsteuerabzugs auch privat genutzter Firmen-PKW auf 50 %. Es bleibt daher beim vollen Vorsteuerabzug für gemischt genutzte PKW sowie bei der Umsatzsteuerpflicht der privaten Nutzung.
Der Bundesrat soll dem Gesetz noch im Dezember zustimmen.