Geländewagen sind unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als PKW zu behandeln
Mit Urteil vom 01.10.2008 II R 63/07 hat der BFH entschieden, dass Kombinationskraftwagen unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung nach europäischem Gemeinschaftsrecht kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Personenkraftwagen sind.
Nach Ansicht des BFH enthält das europäische Gemeinschaftsrecht keine für die Mitgliedstaaten verbindlichen Festlegungen hinsichtlich der Einteilung von Kraftfahrzeugen für die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern und die Einstufung von Kraftfahrzeugen als "PKW". Für die Kraftfahrzeugsteuer sei ein eigener, steuerrechtlicher Begriff des "PKW" maßgeblich. Danach müsse die Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen i.S. des KraftStG im Rahmen einer Gesamtwürdigung anhand von Bauart, Ausstattung zur Personenbeförderung und sonstiger Einrichtung des Fahrzeuges, insbesondere zur Beförderung von Gütern, vorgenommen werden. Da Geländewagen wie Kombinationskraftwagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert seien und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterschieden, seien sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig PKW.
Dies gelte für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t bereits für die Zeit vor dem 01.05.2005, für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bis 30.04.2005 als LKW nach Gewicht zu besteuern gewesen seien, erst ab 01.05.2005.
(Auszug aus BFH-Pressemitteilung vom 05.11.2008)