Konjunkturprogramm von Bundesregierung beschlossen

Das Bundeskabinett hat mit Datum vom 05.11.2008 ein Hilfspaket zur Unterstützung der Konjunktur beschlossen. In den kommenden zwei Jahren will die Bundesregierung mit einem Konjunkturprogramm die Aufträge und Investitionen von Unternehmen, Kommunen und den privaten Haushalten in einem Umfang von rund 50 Milliarden Euro fördern. Es sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

Abschreibungen

Zum 01.01.2009 soll zeitlich befristet für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens i. H. von 25 % eingeführt werden.

Ebenfalls auf zwei Jahre befristet soll für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 7g EStG (durch Erhöhung der Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen von 225.000 Euro bzw. 100.000 Euro auf 335.000 Euro bzw. 200.000 Euro) erweitert werden.

Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Für Handwerkerleistungen bei Instandsetzungen und Modernisierungen sollen ab dem 01.01.2009 bis zu 1.200 Euro im Jahr abgesetzt werden können. Die Bundesregierung will die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit zwei Jahre nach Inkrafttreten bewerten.

KFZ-Steuer

Bei der KFZ-Steuer ist eine Steuerbefreiung für Neuwagen von einem Jahr geplant, Autos in den Schadstoffklassen Euro-5 und -6 sollen für zwei Jahre von der KFZ-Steuer befreit werden. Diese Maßnahme soll zum 31.12.2010 auslaufen. Ab 2011 soll dann die Steuer auf CO2-Ausstoß umgestellt werden.

(Auszug aus BMWi/BMF Information vom 05.11.2008)