Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Deutschland ist für viele Menschen, die ihr Heimatland verlassen, das Ziel einer langen und oft auch gefahrvollen Reise. Sie suchen Schutz, Sicherheit und Unterstützung. Bürgerinnen und Bürger und auch Unternehmen helfen mit persönlichem und finanziellem Engagement, um die Betreuung und Versorgung der vielen Ankommenden sicherzustellen. Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Vereinfachungsregelungen getroffen für Maßnahmen, die vom 01.08.2015 bis 31.12.2016 durchgeführt werden.
Betroffen sind insbesondere Spenden auf Sonderkonten, für die ein vereinfachter Zuwendungsnachweis (z. B. durch Einzahlungsbelege, Kontoauszüge oder PC-Ausdrucke bei Onlinebanking) ohne betragsmäßige Beschränkung in Betracht kommt.
Des Weiteren ergeben sich u. a. Vereinfachungen im Bereich der Arbeitslohnspenden und bei betrieblichen Sponsoring-Maßnahmen. Siehe hierzu im Einzelnen das BMF-Schreiben vom 22.09.2015 – IV C 4 – S 2223/07/0015.
Das komplette BMF-Schreiben finden Sie hier